AGBs
1. Geltungsbereich, Ausschluss von AGB des Kunden
stilum erbringt Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt stilum nicht an, es
sei denn stilum bestätigt deren Geltung ausdrücklich in Textform.
Die Geschäftsbedingungen von stilum und die Ablehnung abweichender
oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden gelten auch dann, wenn stilum
in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden Lieferungen
oder Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss
Angebote von stilum sind freibleibend und unverbindlich, sofern
im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Stilum ist
berechtigt, Angebote des Kunden binnen einer Frist von vier Wochen nach
deren Abgabe anzunehmen. Annahmeerklärungen sowie Auftragsbestätigungen
bedürfen der Textform. Als Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung
geltenbei Auftragsausführung innerhalb der Annahmefrist auch der Lieferschein
bzw. die Warenrechnung.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich
feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag des Vertragsschlusses
gültigen Listenpreisen berechnet. In Katalogen, Preislisten u. ä.
von stilum angegebene Preise enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen.Tritt eine wesentliche Änderung
der für die Preiskalkulation maßgeblichen Preisfaktoren (z. B.
Erhöhung oder Senkung von Materialpreisen, Lohnkosten, Fracht -und
Zollsätzen) ein, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des
Preises im Verhandlungswege verlangen. Kaufpreiszahlungen sind sofort fällig,
werkvertragliche Vergütungsanspruche sind fällig bei Abnahme des
Werkes. Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit ein, in jedem Fall
aber 20 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist
stilum - unbeschadetweiterer Rechte – berechn?tigt, weitere Lieferungen
anden Kunden nur gegen Vorkasse durchzuführen.
4. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde kann mit eigenen Ansprüchen nur dann aufrechnen,
wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind. Dasselbe gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten,
es sei denn das Zurückbehaltungsrecht ist auf vorsätzliche oder
grob fahrlässige Vertragsverletzung von stilum zurückzuführen.
Der Kunde kann darüber hinaus ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit
geltend machen, als seine Rechte auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruhen wie die Ansprüche von stilum, gegenüber denen der Kunde
die bezeichneten Rechte geltend macht.
5. Leistungsort, Gefahrübergang, Lagerung
Leistungsort ist der Sitz von stilum. Sofern nicht etwas anderesvereinbart
wurde, erfolgt die Lieferung "ab Werk". Die Verladung ist Sache
des Kunden. Erfolgt die Abholung oder Versendung durch einen Spediteur oder
Frachtführer, so erfolgt die Verladung durch diesen als Erfüllungsgehilfe
des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung geht mit der Übergabe am Leistungsort auf den Kunden
über. Ist die Ware oder Leistung abholungsbereit und verzögert
sich die Abholung aus Gründen, die stilum nicht zu vertreten hat, so
geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Abholungsbereitschaft auf
den Kunden über. Wird die Ware oder Leistung auf Wunsch des Kunden
diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung auf den Spediteur oder
Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder
des Lagers von stilum, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung auf n?den Kunden über unabhängig
davon, wer die Versendungskosten trägt. Soweit nicht anders vereinbart,
trägt der Kunde sämtliche Transport-, Transportversicherungskosten
sowie Zölle. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware
oder Leistung ihm unter der angegebenen Adresse zugesandt werden kann. Ist
wegen Unwegsamkeit des Versendungsortes oder ähnlicher Hindernisse
die Anlieferung nicht möglich, hat der Kunde die durch die gescheiterte
Versendung entstandenen Mehraufwendungen zu tragen.
6. Lieferzeiten, Höhere Gewalt, Arbeitskampf
Liefer- sowie Ausführungsfristen sind unverbindlich. Vereinbarungen
über verbindliche Liefertermine bedürfen der Textform. Die Lieferzeit
ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Abholungsbereitschaft
der Ware oder Leistung dem Kundengemeldet ist bzw. die Ware oder Leistung
dem Spediteur oder Frachtführer zur Versendung übergeben wird.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung aus kongruenten Deckungsgeschäften
von stilum ist vorbehalten. Stilum ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen
und diese separat zu berechnen. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch
stilum setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungendes Kunden voraus. Ein Verzug von stilum tritt aufgrund
einer Mahnung nur ein, wenn diese in Textform erfolgt. Eine Frist zur Nacherfüllung
muss angemessen sein und in Textform gesetzt werden. Als angemessen gilt
im Zweifel eine Frist von mindestens vier Wochen. Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewaltund aufgrund von Ereignissen, die stilum unverschuldet
die Lieferung oder Ausführung der Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich
eingetretn?ene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche
Anordnungen usw. - hat stilum selbst dann, wenn sie bei Vor-Lieferanten,
deren Unterlieferanten oder Subunternehmern eintreten, auch bei verbindlichvereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen stilum, die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Stilum muss dem Kunden
solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Dauert die Behinderung länger
als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung in Textform
unter Ausschluss aller sonstigen Rechte berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wird durch vorgenannte
Umstände die Lieferung oder Leistung für stilum unmöglich,
so wird sie von ihrer Liefer- bzw. Leistungsverpflichtungfrei.
7. Rechte von stilum bei Pflichtverletzung des Kunden
Verletzt der Kunde eine sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende
Pflicht, so z. B. hinsichtlich der Annahme bzw. Abholung der Ware oder Lieferung
oder der werkvertraglichen Abnahmedes Werkes, so kann stilum nach erfolgloser
Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Hat der
Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so hat er stilum daneben den dadurch
entstandenen Schaden oder die entstandenen Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten)
zu ersetzen, ohne dass es hierfür eine vorherige Fristsetzung erforderlich
ist.
8. Eigentumsvorbehalt
stilum behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Erfüllung des Kaufpreises sowie vollstän?ndigem Ausgleich aller
Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Die Be-
und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für stilum, ohne sie zu
verpflichten. Der Kunde ist zur Veräußerung, Verbindung oder
Vermischung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen
Geschäftsgangund mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
dass die nachfolgend beschriebenen Forderungen aufstilum wirksam übergehen.
Zur anderen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung
oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde
tritt bereits jetzt sämtliche aus der Veräußerung der Vorbehaltsware
bzw. der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrenten) in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen
Nebenrechten und im Rang vor dem Rest an stilum ab. Stilum nimmt diese Abtretung
an. Als Wert der Vorbehaltsware wird vereinbart der von stilum in Rechnung
gestellte Betrag zuzüglicheines Sicherungsaufschlages von 10 %, der
jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist stilum nach erfolgloser Setzungeiner angemessener
Frist für die Zahlung berechtigt, die Ware zurück zu verlangen.
Nach Rücknahme der Ware ist stilum zur bestmöglichen Verwertung
berechtigt. Der Verwertungserlösist auf die Verbindlichkeit des Kunden
– abzüglichangemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Der Erfüllungsanspruchdes Kunden erlischt in diesem Fall. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch stilum liegt kein Rücktritt
vom Vertrag. Stilum ermächtigt den Kunden widerruflicn?h, die an sie
abgetretenen Forderungen für Rechnung von stilum in eigenem Namen einzuziehen,
solange er seinen Verpflichtungengegenüber stilum nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-
oder Vergleichsverfahrensgestellt ist. Auf sein Verlangen hin hat der Kunde
stilum die Schuldner der an stilum abgetretenen Forderungen zu benennen,
diesen die Abtretung anzuzeigen, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben
über die abgetretenen Forderungen zu machen sowie die zur Einziehung
erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Auch stilum ist ermächtigt,
den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Stilum ist verpflichtet, Sicherheiten
freizugeben, wenn und soweit diese die zu sichernden Forderungen um mindestens
20 % übersteigen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist
der Kunde verpflichtet, auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und stilumüber
den Zugriff unverzüglich zu unterrichten.
9. Gewährleistung, Produktbeschreibung
Die Gewährleistungsfrist beträgt bei dem Kauf neuer Sachen zwei
Jahre ab Ablieferung, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§
438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs.
1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor.
Gewährleistungsrechte bei dem Kaufgebrauchter Sachen sind ausgeschlossen.
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet
ist, ist stilum berechtigt, nach ihrer Wahl eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
Das Recht zur Nachlieferung hat stilum beim Kauf nicht, wenn und soweit
der Kunde Rückgriffsansprüche gemäß den §§
479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB geltendmacht. Schlägt die Ersatzlieferung
fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, n?vom Vertrag zurück
zu treten oder die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages
oder die entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung)
bzw., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind,
Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels
keine Änderungenan den gelieferten Waren vornehmen. Andernfalls ist
jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Ist der Mangel zurückzuführen
auf die Leistungsbeschreibung, auf Anordnungen des Kunden oder auf von diesem
gelieferte oder vorgeschriebene Stoffe, so ist stilum von der Gewährleistung
für diese Mängel frei, außer wenn er eine ihm obliegend
Mitteilung über die zu befürchtenden Mängel unterlassen hat.
Zusicherungen von Eigenschaften der Ware oder Leistung bedürfender
Textform. Angaben in Werbeschriften sind unverbindlich und begründen
keine Zusicherungen. Soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes
vereinbart ist, ergibt sich der vertraglich vereinbarte Gebrauch der Waren
oder Leistungen von stilum aus den in den Produktbeschreibungen und Katalogen
angegebenen Anwendungszwecken. Mängel, die darauf zurückzuführen
sind, dass die Waren oder Leistungen entgegen den in Produktbeschreibung
und Katalog angegebenen Verwendungszwecken verwendet werden oder darauf,
dass der Kunde sich trotz Beratung durch stilum für ein anderes als
das von stilum für den vom Kunden beabsichtigten Zweck als geeignet
empfohlene Produkt oder Werkentschieden hat, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Mängel, die darauf beruhen, dass der Kunde die Ware
oder Leistung nicht gemäß den Anleitungen von stilum fachgerecht
eingebaut hat, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Geringe
Farbabweichungen der Waren untereinander sowien? von Farbtafeln sind produktionsbedingt
und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Nach (HIC 1000) EN 1176/77 gemessene und zertifizierte Fallschutzwerte von
Fallschutzplatten beschreiben den Zustand der Waren oder Leistungen bei
Lieferung. Sie können in Abhängigkeit von der Einsatzart, der
Umgebung und dem Einwirken äußerer Umstände während
der Nutzung Veränderungen unterliegen. Der Kunde ist bei einer Mängelrüge,
soweit ihm dies zumutbar ist, verpflichtet, den Mangel möglichst detailliert
zu beschreiben. Dies umfasst insbesondere auch die Beschreibung des Untergrundes,
der Art und Weise des Einbaus, der Witterungs und sonstiger Einflüsse
sowie die Übermittlung aussagekräftiger Detailfotos.
10. Haftungsbeschränkungen
Für Schäden haftet stilum nur dann, wenn sie oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der
Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von stilum oder einer
ihrer Erfüllungsgehilfen zurükkzuführen ist. Erfolgt die
schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von
stilum auf den Schadenbeschränkt, der für sie bei Vertragsschluss
vernünftigerweise voraussehbar war. Der Kunde ist verpflichtet, sich
über die Eigenschaften, sachgemäße Verwendung sowie bestehende
Risiken, insbesondere betreffend eine nicht sachgemäße Verwendung,
der Produkte zu informieren und diese Informationen auch seinen Abnehmern
zu übermitteln. Eine Haftung von stilum für Schäden, die
durch nicht sachgemäße Verwendung der Produkte entstehen, ist
ausgeschlossen. Die vorgenannten Beschränkungen der Haftung von stilum
gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche.
Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, vertraglicher
Vereinbarung oder Zusicherung sowie wegen Personschäden und deren Folgen
bleibt unberührt.
11. Abtretungsausschluss
Die Abtretung von Forderungen des Kunden, die keine Geldforderungen sind,
bedarf der schriftlichen Zustimmung von stilum. Stilum wird die Zustimmung
nur bei Vorliegen sachlicher Gründe verweigern.
12. Erfüllungsort,
Gerichtsstand, anwendbares Recht Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von stilum.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht gesetzliche ein anderer
ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist, der Sitz von stilum.
stilum ist jedoch darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen. Für diese Geschäftsbedingungen und
die gesamten Rechtsbeziehungenzwischen den Vertragspartner gilt das Rechtder
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen
UN-Kaufrecht beweglicher Sachen(CISG).